TRANSPARENT INFORMIERT
Quellen & Wissensstand
Stand unserer Inhalte: 11. Oktober 2026. Wir stützen die Erläuterungen auf amtliche Informationen und die unten genannte historische Datenreihe. Konkrete Produkte, Gebühren und Anlagemöglichkeiten hängen vom jeweiligen Anbieter ab.
1. Start und staatliche Förderung
Die Bundesregierung erläutert den Produktstart am 1. Januar 2027, die Grundzulage von maximal 540 € und die mögliche Kinderzulage von bis zu 300 € je Kind.
Bundesregierung: Reform der privaten Altersvorsorge ↗2. Voraussetzungen und Auszahlung
Die FAQ des Bundesfinanzministeriums erläutern Förderberechtigung, Mindestbeitrag, mittelbare Berechtigung, Vertragswechsel und Auszahlungsregeln.
Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten ↗3. Einordnung und Besteuerung
Informationen zur steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und den neuen Produktkategorien.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Private Altersvorsorge ↗So funktioniert die Modellrechnung
Du bestimmst Monatsbeitrag, Laufzeit und eine jährliche Rendite von 0 bis 30 %. Das Startkapital ist bereits vorhandenes Vermögen. Beiträge fließen am Monatsende ein. Die effektive Monatsrendite ist (1 + jährliche Nettorendite)1/12 − 1. Modellierte jährliche Kosten werden vereinfachend in Prozentpunkten von der Rendite abgezogen. Tatsächliche Gebühren können anders berechnet werden.
Die Zulage wird am Ende jedes Beitragsjahres angelegt und wächst danach mit. Wahlweise erfolgt die Gutschrift erst am Ende des Folgejahres. Eine dann noch ausstehende letzte Zulage gehört nicht zum angezeigten Endvermögen. Die tatsächliche Bearbeitung und Gutschrift kann abweichen.
Welche Förderung wird berücksichtigt?
Das Modell setzt unmittelbare Förderberechtigung und mindestens 120 € Eigenbeitrag im Beitragsjahr voraus: 50 % der ersten 360 € plus 25 % der nächsten 1.440 €, höchstens 540 € Grundzulage jährlich. Je berechtigtem Kind kommt der jährliche Eigenbeitrag bis höchstens 300 € als Kinderzulage hinzu. Die verbleibenden Anspruchsjahre lassen sich pro Kind einstellen. Optional wird der einmalige Berufseinsteigerbonus von 200 € im ersten Beitragsjahr angesetzt; dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für unter 25-Jährige erfüllt sein.
Beispiel: 150 € monatlich und zwei berechtigte Kinder ergeben im ersten Jahr 1.800 € eigene Beiträge plus 540 € Grundzulage und 600 € Kinderzulage. Die Förderregeln bleiben in der gesamten Simulation unverändert. Spätere Gesetzesänderungen, mittelbare Berechtigung, individuelle Steuererstattungen und Steuern bei Auszahlung sind nicht abgebildet.
Bei Beiträgen über 570 € monatlich rechnet das Modell mit 570 € im Altersvorsorgedepot und dem Rest als ungeförderter Zusatzanlage. Für beide Teile gilt dieselbe Rendite- und Kostenannahme. Das angezeigte Vermögen umfasst dann beide Anlagen. Startkapital löst keine zusätzliche Zulage aus.
Was bedeutet der Zinseszinseffekt?
Die durchgezogene Kurve enthält auch die Wertentwicklung bereits entstandener Erträge. Die gestrichelte Vergleichslinie verzinst dagegen nur das Startkapital, die bis dahin eingezahlten Beiträge und gutgeschriebenen Zulagen mit derselben Monatsrendite. Die Differenz zeigt bei positiver Nettorendite den zusätzlichen Zinseszinseffekt. Diese lineare Vergleichslinie ist eine Rechenhilfe, kein Anlageprodukt. Bei Aktien und Gold handelt es sich um Wertentwicklung, nicht um zugesagte Zinsen.
Eigene Einzahlungen, tatsächlich gutgeschriebene Zulagen und Wertentwicklung werden getrennt ausgewiesen. Der Fördervorteil vergleicht zwei ansonsten identische Verläufe mit und ohne Zulagen. Die Kaufkraftangabe teilt das Endvermögen durch (1 + Inflation)Laufzeit; sie verändert die nominale Grafik nicht. Intern wird ohne jährliche Rundung gerechnet, angezeigte Eurobeträge sind gerundet.
Historische Beispiele: S&P 500 und Gold
Beide Beispiele verwenden denselben Zeitraum: Jahresende 2005 bis Jahresende 2025, also 20 Jahre. Grundlage ist die historische Renditetabelle von Aswath Damodaran, NYU Stern. Beim S&P 500 sind Dividenden enthalten; Gold zeigt die Preisentwicklung ohne laufende Ausschüttungen.
S&P 500: 10,90 % jährlich. Kumulierte Modellwerte der Quelle: 146.077,85 Ende 2005 und 1.157.598,95 Ende 2025. Gold: 11,27 % jährlich. Entsprechende Modellwerte: 2.485,47 und 21.025,41. Diese Zahlen sind die kumulierten Anlagewerte der Datenreihe, keine Indexstände oder Goldpreise.
Berechnung des geometrischen Jahresmittels (CAGR): (Endwert ÷ Anfangswert)1/20 − 1. Daraus folgen ungerundet 10,9044 % beziehungsweise 11,2671 %. Der Rechner verwendet die auf zwei Nachkommastellen gerundeten Werte.
Die Daten lauten auf US-Dollar. Wir übernehmen ihre Prozentwerte als konstante Annahme für eine Euro-Modellrechnung, ohne historische Wechselkurse nachzubilden. Das ist kein Euro-Backtest, keine Renditeprognose und keine Produktempfehlung. Andere Zeiträume führen zu anderen Ergebnissen. Reale Anlagen schwanken; Kosten und Steuern verringern das Ergebnis. Eine Auswahl von 30 % dient ausschließlich dem Ausprobieren und ist keine realistische Planungszusage.
NYU Stern: Historical Returns on Stocks, Bonds and Bills, Daten bis 2025 ↗
Warum Gold ohne Förderung?
Physisches Gold und gewöhnliche Gold-ETCs gehören nicht zur gesetzlichen Liste der zulässigen Anlagen des Altersvorsorgedepots. Deshalb deaktiviert der Gold-Vergleich die Zulagen. Auch beim S&P-500-Beispiel ist die Zulässigkeit eines konkreten Fonds gesondert zu prüfen; ein Index ist selbst kein zertifiziertes Vorsorgeprodukt.
Gesetzesbeschluss, § 1 Absatz 1b AltZertG: zulässige Anlagen (PDF) ↗Versicherungsmantel: Steuern und Auszahlung
Ein gefördertes Altersvorsorgedepot und eine ungeförderte private Fondspolice haben unterschiedliche Steuerregeln. Die steuerliche Begünstigung in der Ansparphase des Altersvorsorgedepots ist nicht auf Versicherungsangebote beschränkt. Bei geförderten Leistungen gilt grundsätzlich nachgelagerte Besteuerung. Bei ungeförderten Versicherungen hängen die Regeln unter anderem von Vertragsart und Auszahlungsform ab.
Bundesfinanzministerium: Förderung und nachgelagerte Besteuerung ↗
BMF: Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Versicherungsleistungen ↗
§ 20 EStG: Besteuerung von Versicherungsleistungen ↗
Die Grundregeln zu lebenslanger Rente und Auszahlungsplan erläutert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ↗. Fondsangebot, Garantien und Wechselkosten sind tarifabhängig.
Zur Einordnung von Kosten, Garantien und Rentenleistungen: Verbraucherzentrale: Private Rentenversicherung ↗. Eine garantierte Leibrente sichert die Lebensdauer ab; eine Kapitalmarkt-Modellrechnung allein kann ihre Höhe nicht bestimmen.
Sicherungssysteme statt Größenversprechen
Protektor erläutert Mitgliedschaft, Vertragsfortführung und mögliche Leistungskürzungen im gesetzlichen Sicherungsfall. Eine allgemeine Aussage, bekannte Versicherer hätten bessere Überlebenschancen als Banken, wird durch diese Quellen nicht belegt und ist nicht Grundlage unserer Darstellung.
Protektor: Häufige Fragen zum Sicherungsfonds ↗
Protektor: Mitgliedsunternehmen ↗
BaFin: Einlagensicherung, Anlegerentschädigung und Depotwerte ↗
Insolvenzschutz verhindert keine Kursverluste. Verglichen werden müssen der konkrete Vertrag, sein rechtlicher Anbieter und das jeweils anwendbare Sicherungssystem. Stand der Einordnung: 11. Oktober 2026.
Zur Einordnung auf der Startseite ↗Chancen und Risiken
Das Altersvorsorgedepot enthält keine Beitragsgarantie. Kapitalmarktanlagen können an Wert verlieren. Fördervorteile ersetzen keine Prüfung von Kosten, Risiken, Anlagedauer und Auszahlungsbedingungen. Diese Website bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung.
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